Generationen

Generation I – Politik

Im Parlament muss eine Mehrheit von mindestens 76% politische Leitplanken bundesweit errichten. Diese Schwelle ist bewusst gewählt: Sie sichert die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gleichzeitig – und öffnet damit den Weg zu Art. 146 GG: Das Volk gibt sich eine neue Verfassung, in der die Transformation als Staatsziel verankert wird, änderbar nur durch eine erneute Volksabstimmung mit gleicher Mehrheit. Einfache parlamentarische Mehrheiten späterer Regierungen können den Prozess so nicht rückgängig machen.

  • Automatisierungspflicht
    • bundesweit
    • alle Unternehmen
  • Freistellung
    • beginnt nach Automatisierung
  • Lohnfortzahlung durch das Unternehmen
    • endet nicht mit Abschluss der Automatisierung des einzelnen Unternehmens, sondern mit kommunaler Autarkie – erst wenn die Infrastruktur einer Kommune tatsächlich funktioniert, entfällt die Lohnfortzahlung für die dort Freigestellten.

Die Lohnfortzahlung in Geld ist ein Übergangsinstrument, das die bestehende Lebensrealität überbrückt. Mit Abschluss der Transition übernimmt die automatisierte Infrastruktur die direkte Versorgung: Nahrung, Energie, Wohnraum und Gesundheit werden ohne Geldbarriere durch kollektive Maschinenleistung bereitgestellt. Geld verliert damit seine Funktion als Existenzvoraussetzung.

Um dies zu erreichen, sind die Parteien mit Menschen zu besetzen, die diese Denkweise unterstützen.

Die Dauer wird drei Generationen betragen. Die erste Generation ist jene, die diese Leitplanken errichtet.

Hierzu ist es erforderlich, dass die Leitplanken geschützt werden:

  • Art. 146 GG: In der neuen Verfassung wird die Transformation als Staatsziel verankert – änderbar nur durch Volksabstimmung mit mindestens 76%.
  • Art. 1 GG: Die Freiheit von Existenzzwang durch Erwerbsarbeit ist Kern der Menschenwürde.
  • Völkerrechtliche Einbettung: Internationale Verträge (EU-Ebene, bilaterale Abkommen über Ressourcen und Gemeingüter) machen einen Rückfall prohibitiv teuer.

Die Generationen Z und Alpha sind hierfür geeignet, da diese die schmerzhaften, aber notwendigen Fragen stellen.

Die Transition wird politisch begleitet – allerdings wird der Staat die Unternehmen dabei nicht finanzieren. Forschung und Entwicklung obliegen den Unternehmen selbst; die durch Automatisierung steigende Produktivität ist ihre Finanzierungsgrundlage.

Es wird Unternehmen geben, die nicht automatisiert werden können und deren Mitarbeiter nicht in anderen Unternehmen unterkommen können. Diese werden regulär arbeitslos. Aus Sicht des Staates ist hier Kostenneutralität zu erwarten – aus folgenden Gründen: Ein Großteil dieser Stellen ist dem prekären Arbeitsmarkt zuzuordnen, wo Aufstockung bereits heute die Regel ist. Der Staat zahlt also schon jetzt. Gleichzeitig werden unter diesen Beschäftigten auch Fachkräfte sein, die in der Transition selbst gebraucht werden – für Automatisierungsprojekte, Umbaumaßnahmen, Koordination. Für alle anderen gilt: Die Außenwelt verändert sich während der Transition grundlegend; der gesellschaftliche Fokus liegt auf Automatisierung und allem, was daran hängt – alte Berufsrollen werden nebensächlich, neue entstehen. Ein Teil wird woanders unterkommen, ein kleinerer Teil nicht. Die Summe ergibt keine nennenswerte Mehrbelastung. Für alle Betroffenen gilt: Sie werden mitgenommen – direkt unter die allgemeine Versorgung durch die entstehende Infrastruktur, ohne Bedingung. Sanktionen von Arbeitsagentur/Jobcenter sind ausgeschlossen.

In diesem Zusammenhang entsteht ein neues Transitionsministerium, das die Phasen orchestriert und alle nötigen Kompetenzen bündelt. Es ist dabei institutionell unabhängig zu gestalten – ähnlich dem Bundesverfassungsgericht oder der Europäischen Zentralbank, mit langen, legislaturübergreifenden Amtszeiten. Damit kann eine künftige Regierung mit einfacher Mehrheit den Prozess rechtlich nicht stoppen oder auflösen.

Generation II – Unternehmer

Unternehmen beginnen – spätestens mit der zweiten Generation, die neue Unternehmer stellt – die Automatisierung.

Die Transition kann, falls Unternehmen dies schon können, in Generation I begonnen werden.

Ein Großteil der Transition wird – da auch erhebliche Forschungs- und Entwicklungsleistungen nötig sind – in der Generation II stattfinden.

Die Mitarbeiter werden diese Automatisierung umsetzen. Bisher wurden solche Maßnahmen aus Angst vor Jobverlust langsamer, unsauberer und damit ineffizienter durchgeführt, als vom C-Level geplant oder erhofft. Hier ist die Perspektive eine andere. Die Automatisierung führt zur Freistellung – weiter ändert sich nichts. Hierin steckt eine erhöhte Motivation, bessere (und vielleicht schnellere) Arbeitsergebnisse abzuliefern.

Für Unternehmen bedeutet dies, sollten diese wachsen müssen, dass sie – nach Abschluss der Automatisierungsentwicklung – sehr schnell eine neue Betriebsstätte erstellen können – aber ohne Personalbedarf.

Hier sind zwei Komponenten enthalten, die hilfreich sind, um Kosten zu decken:

  • bessere Automatisierung
  • keine neuen Personalkosten

Ein Unternehmen operiert nach außen kapitalistisch transparent. Solange das Unternehmen Waren importieren muss, wird es auch exportieren müssen, um den Import zahlen zu können. Steuern und Abgaben werden ebenso weiter gezahlt.

Weder andere nicht automatisierte Unternehmen noch der Staat selbst nehmen von der Transition kapitalistisch relevante Veränderungen wahr.

Generation III – Finalisierer

Je nach Unternehmenstyp sind die Transitionszeiten unterschiedlich. Der Normalfall sieht vor, dass Generation III hier letzte Arbeiten abschließt und Systeme optimiert. Diese Generation dient mehr als Fangnetz, falls es etwas länger dauert. Die Hauptaufgabe der Generation wird die Abwicklung des Transitionsministeriums sein.

Kategorie: Allgemein

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